Feuerwehrränge
In der Feuerwehr gibt es unterschiedliche Ränge. Keiner davon bringt dem Träger wie bei der Bundeswehr Befehls- oder Weisungsbefugnis. Im Gegenteil - die oberen Ränge bekommt man nur, wenn man eine bestimmte Funktion ausübt, z.B. der Wehrführer. Tritt der Träger von der Funktion zurück, verliert er im Allgemeinen auch den damit verbundenen Rang.
Es gibt folgende Ränge:
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Feuerwehrmann-Anwärter
Das sind aktive Feuerwehrleute (= Mitglieder der Einsatzabteilung), die noch im Probejahr sind. Dieses Schulterstück tragen aber auch die Jugendfeuerwehrleute. Und nur in der Jugendfeuerwehr gibt es das Schulterstück mit einem Stern für Gruppenführer und mit zwei Sternen für Jugendgruppenleiter / -in.
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| Feuerwehrmann / -frau
Nach dem Probejahr werden Anwärter/-innen zu Feuerwehrmännern und -frauen. Jugendfeuerwehrleute, die in den aktiven Dienst übertreten, bekommen diesen Rang meist sofort, es sei denn, sie waren noch nicht lange genug in der Jugendfeuerwehr. |
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| Oberfeuerwehrmann / -frau
Nach Absolvieren des Truppführerlehrgangs oder eines technischen Lehrganges wird man normalerweise zum Oberfeuerwehrmann / -frau befördert. |
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| Hauptfeuerwehrmann / -frau
Wenn ein technischer Lehrgang auf Kreisebene und der Truppführerlehrgang absolviert wurden, kann ein Oberfeuerwehrmann / -frau zum Hauptfeuerwehrmann / -frau befördert werden. |
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Hauptfeuerwehrmann / -frau 3 Sterne Truppführerausbildung und mindestens eine technische Ausbildung und Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/r oder Brandschutzerzieher/in / Brandschutzaufklärer/in mit abgeschlossener Ausbildung (nach Bewährung in der jeweiligen Funktion) |
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| Löschmeister / -in
Truppführerausbildung und mindestens zwei technische Ausbildungen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführerausbildung |
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| Oberlöschmeister / -in
Oberlöschmeister / -in wird man, wenn man die beiden Gruppenführerlehrgänge auf Landesebene hinter sich hat und zum Gruppenführer gewählt wurde. In Schleswig-Holstein werden die Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule in Flensburg durchgeführt. |
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| Hauptlöschmeister / -in
Wenn man Kreisausbilder /-in oder Jugendfeuerwehrwart/-in wird , bekommt man den Dienstrang des / der Hauptlöschmeisters / -meisterin. |
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Hauptlöschmeister / -in 3 Sterne Stellvertretende Ortswehrführung (bis 1000 Einwohner);Gruppenführung, Leiten einer Feuerwehr |
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| Brandmeister / -in
Dazu muss man Wehrführer werden in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern. |
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| Oberbrandmeister / -in
Wehrführer in Gemeinden mit 1001-5000 Einwohnern oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern. |
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Hauptbrandmeister / -in mit zwei Sternen Wehrführer in Gemeinden mit 5001-20000 Einwohnern oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 5000 Einwohnern. |
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| Hauptbrandmeister / -in mit drei Sternen
Wehrführer in Gemeinden mit über 20000 Einwohnern oder Gemeindewehrführer in Gemeinden mit bis zu 20000 Einwohnern. |
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| Erster Hauptbrandmeister / -in Amts- bzw. gemeindewehrführung (über 15000 Ew), Fü-Stab TEL S3 ggfs. Leiter/in Stab, Zugführung und Verbandsführung und Einführung in Stabsarbeit; Zugführung und Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | ||||
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Stellv. Kreisbrandmeister / -in |
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Kreisbrandmeister / -in |
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Landesbrandmeister / -in |





